wenn sie dich nicht unmittelbar danach nicht angehalten haben, dann ist der fahrer nicht ermittelt worden. das heißt, wenn du dann sagt das zu dem schlüßel haben mehrere personen zugang und die sind aus deiner familie, dann mußt du sie nicht belassten und nennen. wenn der fahrer dann also auf grund dessen nicht ermittelt werden kann, wird im besten fall das verfahren eingestellt. aber meistens wird man für ein jahr mit einem fahrtenbuch für das fahrzeug belegt.
so ist die rechtslage. wenn du behauptest das war nicht dein auto...vergiss es einfach. 2 beamte haben immer eine höhere aussagekraft als deine ist. es sein denn du kannst es an hand z.b. tankbeleg für diese uhrzeit wiederlegen.
ps. 400m mit konstanter geschwindigkeit müßen sie dir hinterher fahren....und glaub mir. auf der bahn ist das kein problem. kanns ja mal rechnen als beispiel 400 bei 160km/h wie viel sek. das sind
...das dürften s 9sek sein.