also ich hab mal in der Fahrschule gelernt das man an geparkten Autos mit Abstand vorbeifahren soll
Genügend Abstand zu geparkten Autos halten!
Geparkte Fahrzeuge müssen immer mit genügend Sicherheitsabstand passiert werden, da damit zu rechnen ist, daß plötzlich aus einer sich öffnenden Fahrzeugtür Insassen heraustreten.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haftete der Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht wurde, da der Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand an einem Auto vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment geöffnet wurde.
LG Berlin - AZ: 58 S 194/00
l hier mal ein Link dazu
in der gelben Zeile auf :zur gewünschten Seite: klicken
http://www.anwaltonline.org/verkehrsrech…stiges_021.html