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MrBuRNz

Meister

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1

Sonntag, 21. Oktober 2007, 10:49

Eine Versicherungsfrage

Moin. Hab da mal ne wichige Frage. Wie ist die Rechtslage wenn man sein Auto nur auf sich versichert hat und eine andere Person fährt das Auto und baut einen Unfall. Die 2te, in diesem Fall die nichtversicherte Person, fährt das Auto nicht aufgrund eines Notfalls sondern um etwas abzuholen. Wie gehts nach dem Unfall weiter? Bezahlt die Versicherung und fordert sie dann das Geld im nachhinein zurück? Oder gibt es Möglichkeiten das die Versicherung bezahlt und gut ist, obwohl eine nichtversicherte Person den Unfall verschuldet hat?
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Peterdacn

unregistriert

2

Sonntag, 21. Oktober 2007, 13:28

wenn du bei der Versicherung angiebst das du gefahren bist und der Unfallgegner damit einverstanden ist ist das alles kein Problem. Sollte dann jedoch alles ohne Polizei ablaufen.

Wenn die Versicherung weiss, dass jemand anderes gefahren ist wird sie zahlen, sich teile des Unfalles bei dir meiner Meinung nach aber zurückholen wollen.

mfg

MiStErB

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3

Sonntag, 21. Oktober 2007, 16:36

es gibt keine rückforderung!

die versicherung zahlt alles

es gibt eine vertragsstrafe bis zu einem jahresbeitrag

steht in deinen bedinungen genauer

ich verstehe immer noch nicht, warum leute immer noch diese knebelverträge abschliessen....

MrBuRNz

Meister

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4

Sonntag, 21. Oktober 2007, 18:42

Was meinst du mit Knebelverträgen??
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MiStErB

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5

Sonntag, 21. Oktober 2007, 20:57

ja du hast ein vertrag, bei dem nur du fahren darfst! so hast du es gesagt oder?

in einem normalen vertrag, darf JEDER dein auto fahren!

MrSchnell

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6

Sonntag, 21. Oktober 2007, 21:56

Evtl. tritt in diesem fall auch die Haftpflicht versicherung des Fahrers/der Fahrerin ein wenn deine Versichrung nicht zahlt.. so war es zumindestens bei nem kumpel von mir... der wagen durfte nur von fahrern über 23 gefahren werden und seine freundinn war zu dem zeitpunkt 21... sie ist mit dem wagen einkaufen gewesen und verursachte ein unfall.. ihre Haftpflicht versicherung hat den unfall übernommen bzw. gezahlt.. an beiden autos
mfg
MrSchnell

PS:Rechtschreib fehler passieren nur durch zu schnelles tippen auf der tastatur

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7

Montag, 22. Oktober 2007, 14:27

Zitat

Original von MiStErB
ja du hast ein vertrag, bei dem nur du fahren darfst! so hast du es gesagt oder?

in einem normalen vertrag, darf JEDER dein auto fahren!


über 23 ^^ ansonsten musses extra mit abgeschlossen sien

MrBuRNz

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8

Montag, 22. Oktober 2007, 16:39

Zitat

Original von MiStErB
ja du hast ein vertrag, bei dem nur du fahren darfst! so hast du es gesagt oder?

in einem normalen vertrag, darf JEDER dein auto fahren!


Ja bei mein Auto darf jeder ab 18 fahren. Hab ich so abgeschlossen. aber man kann ja auch ein parr Kröten sparen, indem man angibt dass der jüngste Fahrer des Wagens z.B. 25 ist. Also "normal" ist das nicht das jeder dein Auto fahren darf, man muss bei Versicherungsabschluss mitteilen wie alt der jüngste Fahrer ist, so kenn ich das jedenfalls.
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MiStErB

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9

Montag, 22. Oktober 2007, 19:45

unsinn!!!

normal ist das jeder ab 18 mit führerschein fahren darf

alles ab 23/25 oder nur die und die person sind KNEBELverträge!

MrBuRNz

Meister

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10

Montag, 22. Oktober 2007, 21:40

Zitat

Original von MiStErB
unsinn!!!

normal ist das jeder ab 18 mit führerschein fahren darf

alles ab 23/25 oder nur die und die person sind KNEBELverträge!


Bei welcher Versicherung biste denn??
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LegendKA7

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11

Dienstag, 23. Oktober 2007, 00:16

andi das macht im beitrag ein unterhschied wie tag und nacht

von mehreren 100 € im jahr, da kann man schon was sparen wenn man das so macht wie der brunz das sagt

Bushido

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12

Dienstag, 23. Oktober 2007, 06:07

klar, ich hab auch nur nen vertrag wo ich fahren darf :D aber das is doch ehh gehupst wie gedupst... in der kasko müsst ich 3000 selbst zahlen, aber bin net vollkasko versichert und die was weiß ich 200 € die ich vom jahresbeitrag nachzahlen müsst weil ichs net eingeschlossen hab ist auch egal..... mein auto lass ich ehh von keinem fahren, da der personenkreis um mich herum alles 18 jährige fahranfänger sind.... und das mir zu riskannt wenn ich seh wieviele meiner kumpels schon unfälle hatten....

:D und hat der begriff knebelvertrag net im volksmund eher was mit kündigungsrecht das sehr streng gestaltet ist zu tun?
mein ja nur.....
Zoom Zoom Zoom Heckantrieb Zoom Zoom Zoom

MiStErB

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13

Dienstag, 23. Oktober 2007, 10:01

ne bushido

knebeln = einschränken, egal bei was, hier bei den fahrern!

@ahmad
klar macht das was im beitrag aus, aber es gibt auch unternehmen die unterscheide hier wenig oder gar nicht!

ist wie mit
- km-leistung/jahr
- garage
- alter des fahrers

ermässigt den vertrag/beitrag aber zwingt einen zu bestimmtem sachen!
und wenn es nicht eingehalten wird, dann bekommt man vertragsstrafen!

ich unterstütze dies einfach nicht, auch wenn leider die meisten versicherer es so handhaben! :(

LegendKA7

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14

Dienstag, 23. Oktober 2007, 11:18

lass uns n aufstand anzetteln hehe

das krasseste war bei der s-klasse von meinem vater, hätte er mich als fahrer damals noch 18 mit eingetragen hätte das ein unterschied von 800€ gemacht.

find das auch kagge die sollten das zum selben beitrag freigeben X(

GTiProll

unregistriert

15

Dienstag, 23. Oktober 2007, 12:04

Zitat

Original von MiStErB
ne bushido

knebeln = einschränken, egal bei was, hier bei den fahrern!

@ahmad
klar macht das was im beitrag aus, aber es gibt auch unternehmen die unterscheide hier wenig oder gar nicht!

ist wie mit
- km-leistung/jahr
- garage
- alter des fahrers

ermässigt den vertrag/beitrag aber zwingt einen zu bestimmtem sachen!
und wenn es nicht eingehalten wird, dann bekommt man vertragsstrafen!

ich unterstütze dies einfach nicht, auch wenn leider die meisten versicherer es so handhaben! :(


Ich bin ja ah davon betroffen, wegen Fahrleistung und meine Frau is noch keine 23. Was würdest du vorschlagen? Die ich glaub 300 Ocken oda so die ich durch den "Knebelvertrag" im Jahr spare kannsch nämlich saugut gebrauchen.... ?(

MiStErB

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16

Dienstag, 23. Oktober 2007, 16:42

es gibt keine musterlösung

ich weiss nicht ob es noch eine gesellschaft macht ohne diese einschränkungen

entweder

so billigen direktversicherer suchen, dass der zuschlag nicht viel ausmacht
oder
über die eltern versichern, bei z.b. 30% macht ein zuschlag kaum noch was aus

andi

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17

Freitag, 26. Oktober 2007, 13:11

Ich glaub ich habs in nem anderen Thread schonmal erwähnt, aber wenn ihr ERNSTE versicherungsfragen habt, meldet euch bei meinem dad unter www.hoelzel-consulting.de .
Warum?
1) er kann eure frage bestimmt mit prezision beantworten
2) er hat berufserfahrung seit der Wende
3) er ist FREIER Makler und kann euch somit fast alle angebote verkaufen und kann sich somit nach euren Wünschen richten.

Anrufen könnt ihr auch wenn ihr wollt, aber ich bitte euch keine Scheisse mit ihm abzuziehen da das dann wieder auf mir kleben bleibt :(

Hier die Stellungnahme meines VaterS:

Zitat


Ganz unterschiedlich- je nach Versicherung.

Seit Einführung der sogenannten weichen Merkmale -also, alter Wohneigentum usw. steht auch im Vertrag eindeutig- wer das Auto fahren darf. Alles Andere wäre erst einmal nicht versichert- also hier. Da aber Autohaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist- wird erst einmal der Schaden des Dritten- also Unfallgegner reguliert. Diese holt sich dann je nach Versicherung- müsste also wissen welche - das Geld ganz vom Fahrzeugeigentümer zurück oder hat ne Begrenzung drin (Standart bis 10000 €)
Der Eigenschaden wird eh nicht reguliert. Und ne Notfallklausel gibt es auch nicht- dafür gibt es Rettungswagen etc...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »SnoopDOC« (26. Oktober 2007, 13:27)


MiStErB

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18

Freitag, 26. Oktober 2007, 13:42

da hat er aber viel ahnung... :rolleyes:

1. der regressbetrag ist bis 5000 euro (alkohol usw)
2. in dem falle, wo ein fahrer einmalig unerlaubt das auto fährt, wird nur eine strafe erhoben bis zu einem jahrebeitrag i.d.r

ich habe auch erfahrung seit der wende :rolleyes:

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19

Freitag, 26. Oktober 2007, 15:15

Zitat

Original von MiStErB
da hat er aber viel ahnung... :rolleyes:

1. der regressbetrag ist bis 5000 euro (alkohol usw)
2. in dem falle, wo ein fahrer einmalig unerlaubt das auto fährt, wird nur eine strafe erhoben bis zu einem jahrebeitrag i.d.r

ich habe auch erfahrung seit der wende :rolleyes:

erstens: bleidige meinen Vater nicht da werd ich wild.
zweitens: Der Regressbetrag ist seit einiger Zeit schon auf 10k.
drittens: es wird kein jahresbetrag erhobnen sondern im Normallfall die option für andere Fahrer mit dazu gebucht. In anderen worten Rückgehend berechnet... da es sich einfach nicht lohnt es anders zu regeln. Andere Versicherer machen hier auch schon mal garnichts. die huk isn beispiel.
viertens: wollte ich hier keinen penisvergleich sondern einfach nur infos geben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SnoopDOC« (26. Oktober 2007, 15:17)


MiStErB

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20

Freitag, 26. Oktober 2007, 16:23

mir echte latte...

wahrscheinlich bin ich nur zu dumm für diese welt

"Wer nach einer Trunkenheitsfahrt eine Unfallflucht begeht, verletzt gegenüber seiner Haftpflichtversicherung Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall, so dass die Versicherung doppelt, d.h. bis zu 10.000 EUR Regress nehmen kann."

sprich einmal 5000 euro regress je verletzung der obliegeheit!

2 obliegenheitsverletzungen auf einmal (hier alkohol UND fahrerflucht) dann darf man 2 mal 5000 euro regress nehmen. es muss aber auch vor und nach dem versicherungsfall sein, sprich vorher = alkohol, nachher = fahrerflucht

2 obliegeheitsverletzungen vor dem versicherungsfall = 1 mal regress
beispiel, blanke reifen und alkohol = beides vor dem unfall = nur 5000 euro regress

GRUNDSÄTZLICH ist die regresssumme aber immer 5000 euro

du brauchst dich nicht entschuldigen!

beweise mir das es 10k sind und ich werde mich hier entschuldigen!