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Hong

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Mein Auto: Honda :-)

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21

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 09:46

Zitat

Original von Timekiller
Ich bin wahnsinnig stolz auf Euch.... :idiot:


wir sind halt alle keine Engel :(

4fingerz

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22

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 10:02

Zitat

Original von PapaSchlumpf
@4fingerz:

125db? das würd ich aber anfechten, wie haben die denn gemessen?


Musste von der Polizei aus zum TÜV und die Karre abchecken lassen,
weil ich deren Sache angefochten habe.

Gab auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber lange Geschichte....

Naja, auf jeden Fall hat der TÜV-Heini dann gemessen
und ich hatte dabei auch derbe Zündfehler,
die dann das Ganze auf die Spitze getrieben haben,

Bei 3.000 Umdrehungen ca. 105 db,
beim Abblubbern (Vom Gas gehen) 115 db
und bei Fehlzündungen ca. 125 db.

Hier ist der Übeltäter, da war er noch leise,
also kurze Zeit rangebaut war:

http://www.veoh.com/videos/v63247117TRkhxSx


Gruß Tobi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »4fingerz« (4. Dezember 2008, 10:03)


Hong

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23

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 10:15

8o ...... :)) ....... geiler sound :D
Mann schaise, hast du ein pech

Timekiller

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24

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 11:23

Zitat

Original von Hong

Zitat

Original von Timekiller
Ich bin wahnsinnig stolz auf Euch.... :idiot:


wir sind halt alle keine Engel :(


Ich auch nicht Hong, sogar bei weitem nicht. Und das was nach Deinem Beitrag hier geschrieben wurde macht eher den Eindruck auf mich, als prahle man mit solchen Fehltritten wie Rasen, besoffen fahren, rote Ampeln etc. und das irritiert mich so...

Stellt Euch doch einfach mal vor wie es wäre wenn ein besoffener auf eine rote Ampel zu rast, diese nicht wahr nimmt und just in diesem Moment überqueren Eure Eltern die Strasse...
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"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung."
- Kaiser Wilhelm II. (1859-1941)

Hong

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25

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 11:27

ja ich weiss........hast recht. Was soll ich auch dagegen sagen.

Nichts..... :cool:

Ich findes ja selber bescheuert und geschieht mir nur ganz recht.

passiert mir auch nie mehr wieder...... versprochen :]

KA_Sammler

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26

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 11:47

Somit hat sich meine Hoffnung ja erfüllt. Und genau das sollen Strafen ja auch erwirken. Einen Gesetzesübertritt nicht zu wiederholen. Hong, wenn es so bei diesem einen Mal bleibt, ist es damit dann auch gut. Ich fahre selbst, wie nahezu jeder, auch meist schneller als erlaubt, aber Drogen, egel in welcher Form, sollten nicht in einem Autofahrer zu finden sein. Alles Gute für die Zukunft!
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Hong

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27

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 12:02

ja danke :]

MrBuRNz

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28

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 13:17

Alle Strafen könnten meinetwegen um Faktor 3 oder 4 erhöht werden. Grad die Bahn ist meistens eine rechtsfreie Zone. Zuviel gesoffen?? 3000 Euro Strafe und 3 Monate Fahrverbot. Dann säuft keiner mehr beim Fahren. Und wers trotzdem tut... Dem kann net mehr geholfen werden :cool:
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Prosac

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29

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 16:17

ich will das mit dem alkohol am steuer ja nicht ins lächerliche zeihen, aber dazu fallen mir folgende 2 Artikel ein, die NACHEINANDER gelesen werden sollten :-D

Schweiz: Promilegrenze die Erste

Schweiz: Promillegrenzen die Zweite

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Hong

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30

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 16:35

:D ..... ich werd ein Taxi nehmen ;)

MrBuRNz

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31

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 17:18

Zitat

Original von Prosac
ich will das mit dem alkohol am steuer ja nicht ins lächerliche zeihen, aber dazu fallen mir folgende 2 Artikel ein, die NACHEINANDER gelesen werden sollten :-D

Schweiz: Promilegrenze die Erste

Schweiz: Promillegrenzen die Zweite


:lolaway:
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LegendKA7

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32

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 18:26

Zitat

Original von Hong
:D ..... ich werd ein Taxi nehmen ;)


das nehmen wir uns vorher auch immer vor :rolleyes:

aba dann.....

HondaCruiser

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33

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 18:35

Im Suff fahre ich Taxi oder penne da wo ich bin. Notfalls im Auto

KA_Sammler

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34

Freitag, 5. Dezember 2008, 09:51

Zitat

Original von HondaCruiser
Im Suff fahre ich Taxi oder penne da wo ich bin. Notfalls im Auto


Dito.
Legend Enthusiast since 1991!


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35

Freitag, 5. Dezember 2008, 18:08

ich saufe nicht.

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36

Montag, 8. Dezember 2008, 09:07

Zitat

Original von EG3-Sossenheim
hmm also für mich war dieses jahr echt hart!

3x besoffen gefahren aber 0x erwischt worden :)


Wow, welch stolze Leistung!


Bei mir gabs dieses Jahr, dank großer Arbeit, keine Vorfälle.
Ich arbeite ja auch an meinen Punkteabbau,
dessen Ursache eigentlich sehr ungerechtfertigt ist.
Trotzdem war die Belehrung erfolgreich.

skully

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37

Montag, 8. Dezember 2008, 14:21

Wie sind denn z.Zt. die Verjährungsfristen?

MiStErB

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38

Montag, 8. Dezember 2008, 14:46

seit einiger zeit bin ich übervorsichtig und demnach dieses jahr NUR
30 euro plus 1 punkte wegen handy am steuer...

plus 10 euro parkknolle

ich glaube das war mein niedrigstes jahresergebnis seit der eiszeit

KA_Sammler

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Mein Auto: Legend 2.7 V6 24V / 1990er Schalter, Legend 2.7 V6 Coupé 24V / 1989er Schalter, Legend 3.2 V6 / 1991er Automatik (EZ 11/2005)

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39

Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:26

Zitat

Original von skully

Wie sind denn z.Zt. die Verjährungsfristen?


Normal drei Monate, aber:

Zitat

Original von RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de

Beispielsfälle Verfolgungsverjährung
Fall 1: Anhörungsbogen nach mehr als drei Monaten

Sachverhalt: Der B wird als Fahrer des auf ihn zugelassenen Pkw am 03. März mit 45 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Am 06. Juni erhält B ein Schreiben der Bußgeldbehörde vom 31. Mai, in dem ihm die Zuwiderhandlung vorgeworfen wird, mit der Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Kann sich B mit Erfolg auf Verjährung berufen?

Lösung: Nein. Zwar liegen zwischen dem Verstoß und dem Zugang des Anhörungsbogens bei B mehr als drei Monate. Aber das Schreiben der Behörde wurde bereits am 31. Mai geschrieben. Dieser Zeitpunkt ist für die Unterbrechung der Verjährung maßgeblich, so dass hier am 31. Mai die Verjährung unterbrochen wurde. Es läuft ab 31. Mai erneut die Dreimonatsfrist für die Verjährung.

Fall 2: Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten

Sachverhalt: Der B wird als Fahrer des auf ihn zugelassenen Pkw am 03. März mit 45 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Am 28. März erhält B ein Schreiben der Bußgeldbehörde vom 23. März, in dem ihm die Zuwiderhandlung vorgeworfen wird, mit der Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. B reagiert auf das Schreiben der Behörde nicht. Am 29. Juni erhält B einen Bußgeldbescheid vom 21. Juni zugestellt. Kann sich B nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg auf Verjährung berufen?

Lösung: Nein. Durch das Schreiben der Behörde vom 23. März (Anhörungsbogen) wurde am 23. März die Verjährung unterbrochen. Es läuft ab 23. März erneut die Dreimonatsfrist für die Verjährung. Die neue Frist endet am 22. Juni. Bereits vor Fristende wurde der Bußgeldbescheid erlassen. Dadurch wurde die Verjährung erneut unterbrochen, weil die Zustellung des Bußgeldbescheids innerhalb von zwei Wochen seit dessen Erlaß erfolgte.

Fall 3: Anhörungsbogen an GmbH

Sachverhalt: Am 19.09. wird bei einer Geschwindigkeitsmessung der auf die XY GmbH zugelassene Firmenwagen geblitzt. Die Bußgeldbehörde übersandte am 14.10. einen Anhörungsbogen vom gleichen Tag an die XY GmbH. Gegenüber der GmbH (offenbar routinemäßig) wird der Vorwurf erhoben, die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Die GmbH wird aufgefordert, innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Für den Fall, dass die XY GmbH die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begangen haben sollte, wird in dem Schreiben darum gebeten, der Anhörungsbogen möge an den tatsächlich Verantwortlichen weitergereicht werden, und dieser möge sich zu dem Vorfall erklären. Über die GmbH gelangt der Anhörungsbogen an den Geschäftsführer G der GmbH, der den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Der G nimmt mit einem Schreiben, das am 17.10. bei der Bußgeldbehörde eingeht, zu dem Vorfall Stellung. Am 05.01. wird gegen G ein Bußgeldbescheid erlassen. Kann G sich nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg auf Verjährung berufen?

Lösung: Ja. Der Bußgeldbescheid gegen G wurde erlassen, als bereits Verjährung eingetreten war. Die Verjährung wurde gegenüber G nicht durch die Übersendung des Anhörungsbogens an die XY GmbH unterbrochen. Denn in dem Anhörungsbogen ist keine konkrete Person als Betroffener bezeichnet. Die Verjährung wurde auch nicht durch das am 17.10. bei der Bußgeldstelle eingegangene Schreiben des G unterbrochen. Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine "Vernehmung" weil hierfür eine Anordnung der Behörde erforderlich ist, die auf eine Anhörung des Betroffenen abzielt. Daher war am 05.01., als der Bußgeldbescheid erlassen wurde, die Dreimonatsfrist der Verfolgungsverjährung wegen der am 19.09. begangenen Tat im Verhältnis zu G schon abgelaufen.
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Franky

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40

Mittwoch, 10. Dezember 2008, 21:31

hmmm... dieses Jahr soweit ich mich erinnern kann
1x überhöhte geschwindigkeit in WI für 10€
1x überhöhte geschwindigkeit auf der AB bei Stuttgart 10€
1x überhöhte Geschwindigkeit auf der AB bei Berlin 40€ + Gebühren + den ersten Punkt
1x Parken im Anwohnerparken in Zürich 40 CHF, war aber eigentlich meine Freundin

seitdem ich in Zurigo wohne hab ich kein Auto mehr, also kann mir auch nix mehr passieren.