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aluteil

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1

Sonntag, 25. April 2010, 16:33

DTC Felgen-Gutachten (2% < Spurverbreiterung)

Hallo zusammen,

In der Schweiz können im Moment ohne DTC-Gutachten nur Felgen-ETs eingetragen werden, welche die Spurverbreiterung bis max. 2% gegenüber der Original-Spur verbreitern.
Das Thema wurde vor einiger Zeit bereits einmal angeschnitten. Konkret geht es darum, dass solch ein Gutachten ca. CHF 4'000.- (+/- 10%) kostet. Dies wäre dann aber für alle NSX-Fahrer zu gebrauchen und könnte demnach kostenmässig dementsprechend aufgeteilt werden.
Ein Einzelgutachten (nur einmalig für einen spezifischen NSX eintragbar) beläuft sich auf ca. CHF 1'000.-

So oder so eine teure Sache.
CH-Bussenkatalog kenn ich jetzt nicht auswendig, das DTC sollte sich aber beim erwischt werden ohne eingetragenen Felgen sicher gelohnt haben.

Im Moment sind wir 3 NSX-Fahrer, die sich daran finanziell beteiligen würden.
Wer von den CH-NSX-Fahrern hat an einem solchen Gutachten ebenfalls Interesse?

Das Gutachten wäre dann natürlich auch für Distanzscheiben zu verwenden.
Grundsätzlich betrifft das eigentlich jeden, der nach aussen hin bündig gefüllte Radhäuser haben will.

-> kurze Frage noch an die deutschen NSX-Fahrer:
Kennt sich jemand mit dem Tüv und den entsprechenden DE-Felgengutachten gut aus? Gibt es in Deutschland evtl. bereits ein solches Gutachten?
Konntet ihr in Deutschland eure Felgen problemlos mit niedrigen ETs oder breiten Distanzscheiben eintragen?
Falls nicht, wäre es interessant, ob jemand bei einer Tüv-Stelle abklären könnte, ob das CH-DTC-Gutachten auch in DE gültig wäre? (Sollte gemäss einem Kollegen so sein)
Ich könnte der Person dann auch ein Mustergutachten für den Tüv zustellen.




aluteil

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2

Dienstag, 27. April 2010, 16:05

RE: DTC Felgen-Gutachten (2% < Spurverbreiterung)

Zitat

Original von aluteil
-> kurze Frage noch an die deutschen NSX-Fahrer:
Kennt sich jemand mit dem Tüv und den entsprechenden DE-Felgengutachten gut aus? Gibt es in Deutschland evtl. bereits ein solches Gutachten?
Konntet ihr in Deutschland eure Felgen problemlos mit niedrigen ETs oder breiten Distanzscheiben eintragen?


hat irgendjemand infos dazu, wie das mit den felgen und distanzscheiben bei eurem deutschten tüv läuft?

es haben ja mehrere von euch andere felgen mit breiterer spur (über 2% OEM-abweichung) auf dem nsx montiert

Hong

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Dienstag, 27. April 2010, 22:34

In Deutschland muss das Profile im Radkasten sein. Rund um

Ich kenne keine 2% Regelung.

Aber wenn die Reifen so weit rausstehen, dann wird es ziemlich knapp.
Ich hab ein TEIN Fahrwerk und das ist schon recht hart (wenn man es entsprechend einstellt)

Als ich das Foto gesehen habe, war ich ganz froh, dass ich keine zusaetzliche Distanzen draufgemacht habe, sonst haett der Reifen ganz schoen am Radkasten gekratzt / geschliffen.

Hab ET34 hinten

aluteil

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4

Mittwoch, 28. April 2010, 11:33

ET34 wäre genau perfekt
ja dann schau ich mal weiter

aluteil

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Montag, 3. Mai 2010, 21:45

AUTEX kann wie auch letztes mal das DTC nicht beschaffen, da das festigkeits-gutachten fehlt (kosten vom spur-DTC + festigkeits-gutachten --> ca. CHF 6000.-)

nun bin ich aber auf PAW gestossen, der würde das ganze gutachten (inkl. festigkeits-gutachten) durchführen und ausstellen lassen. er verlangt für das erste DTC-gutachten 1000.- und danach für jedes weitere 150.-

dh. im moment sind wir ja 2 CH-NSX-Fahrer die definitiv am DTC interessiert wären, was dann die gesamt-kosten pro fahrer auf CHF 575.- (=1000 + 150 : 2) drücken würde bei 3 interessenten wärens dann schon CHF 435.- pro kopf, bei 4 interessenten CHF 365.- ... etc.

also wer ist dabei? bitte email an: manolis@bluemail.ch

hfg

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6

Freitag, 14. Mai 2010, 17:14

RE: DTC Felgen-Gutachten (2% < Spurverbreiterung)

hab hier noch was über die voraussetzungen der eintragung in deutschland gefunden:
http://www.vatz.de/news/raedereintragungen.php

prelude

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7

Sonntag, 16. Mai 2010, 12:11

Zitat

Original von Hong
In Deutschland muss das Profile im Radkasten sein. Rund um


@hong...das stimmt so nicht.

das profil muß 15cm von radnarbenmitte 100% abdeckung aufweisen. das heißt, viele stoßfänger verjüngen sich nach unten und nur im oberen bereich bis zu diesen gesagten 15cm muß man eine abdeckung aufweisen.

hier bei meinem sieht man das recht gut:

[IMG]http://www.preludepage.dyndns.org/photo/convert.php?type=2&dir=c3966666656e746c696368&name=46494c343032352e4a5047[/IMG]

das ist alles so tüv zulässig!

gruß
spruch der jahres: des so mehr masse des so langsammer die aerodynamik

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »prelude« (16. Mai 2010, 12:16)


aluteil

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Montag, 17. Mai 2010, 08:58

ok vielen dank für die infos

nsxray

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9

Donnerstag, 17. Juni 2010, 11:47

wenn die reifenflanke zu weit raussteht, wird meist der sturz so steil gestellt, daß es für den tüv wieder paßt. allerdings nutzen sich dann die reifen auf der innenseite recht schnell ab
nemo me impune lacessit