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LegendKA7

Erleuchteter

  • »LegendKA7« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 3 357

Registrierungsdatum: 11. Januar 2004

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1

Montag, 19. September 2005, 22:08

Businessfrage KFZ-Werkstatt

kann man eine KFZ-Werkstatt ohne meisterbrief gründen?

soweit ich weiss ja aber kann man dann auch uneingeschränkt alle arbeiten machen?

wäre ultra wichtig.

hoffe bekomm ne schnelle antwort.

thx

MrBuRNz

Meister

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2

Montag, 19. September 2005, 22:32

Es MUSS mind. ein Meister in der Werkstatt arbeiten.
Wer MrBuRNz© nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte oder gefälschte MrBuRNz© Beiträge in Umlauf bringt, anderen verschafft oder einem anderen überläßt, muss zur Strafe Golf 1 Diesel fahren

Unmountable

unregistriert

3

Dienstag, 20. September 2005, 08:18

Ist es nicht inzwischen so, dass kein Meister mehr in der Werkstatt arbeiten muss?

Ein Freund von mir hat sich auch als Schrauber mit kleiner Werkstatt selbstständig gemacht und der ist kein Meister...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Unmountable« (20. September 2005, 08:29)


Beiträge: 1 306

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4

Dienstag, 20. September 2005, 08:25

habe ma gehört das es langt wenn da ein meisterbrief inner werkstatt hängt

mfg
no pain, no gain.

LegendKA7

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5

Dienstag, 20. September 2005, 08:25

eben das meine ich.

viele sind selbstständig und haben ne eigene werkstatt jedoch keinen meisterbrief.

Fridolin1978

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6

Dienstag, 20. September 2005, 13:38

soweit ich weiss braucht man fürne werkstatt selber keinen brief.
ein gewerbe kann ja jeder anmelden..
wenn man aber zb. ausbilden will in seinem betrieb braucht man den brief.

Boxenluder

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7

Dienstag, 20. September 2005, 14:25

man braucht keinen meisterbrief muss aber eine bestimmte anzahl an gesellenjahren haben um sich selbstständig zu machen, waren glaub ich 5 oder 7
Ein Mädchen das viele Freunde hat, ist keine ***! Sie wartet nur nicht auf den richtigen... sie sucht IHN!

Kann es sein, dass Lüge gar nicht existiert
Und vielleicht nur die Wahrheit variiert?!

MrBuRNz

Meister

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8

Dienstag, 20. September 2005, 18:45

In einem Handwerksbetrieb müssen Meister eingestellt sein. Ist jedenfalls in fast allen Handwerksberufen so. Fals sich was daran geändert hat was ich nicht glaube dann ziehe ich meine Aussage zurück :)
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Boxenluder

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9

Dienstag, 20. September 2005, 18:58

Existenzgründung im Handwerk – Das Handwerksrecht

Selbstständig in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird:

* Die Meisterprüfung
Mit dem Meistbrief in der Tasche sind Sie – was die Eintragung in die Handwerksrolle angeht - auf der sicheren Seite. In den 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen der Anlage A ist der Meisterbrief grundsätzlich Voraussetzung für das selbstständige Führen eines Handwerksbetriebes. Und außerdem ist es schön ein Meister zu sein.

Darüber hinaus sind in der Handwerksordnung weitere Möglichkeiten der Handwerksrolleneintragung vorgesehen:

* Andere Qualifikationen
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z. B. Techniker, Ingenieure, aber auch Personen, die entsprechende Qualifikationen im Ausland erworben haben, können sich in einem Handwerk der Anlage A selbstständig machen, wenn ihr Studien- oder Schulschwerpunkt dem auszuübenden Handwerk entspricht.

* Ausübungsberechtigung
o Erfahrene Gesellen, die eine sechsjährige Berufserfahrung in ihrem Handwerk, davon vier Jahre in leitender Stellung nachweisen, können sich ebenfalls mit dem eigenen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Wer sich in diesen Berufen selbstständig machen möchte und keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann dies nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung tun.
o Wer bereits in der Handwerksrolle eingetragen ist, kann eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A erhalten, wenn er die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen kann.

* Ausnahmebewilligungen
o Darüber hinaus hat der Gesetzgeber über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung die Möglichkeit der selbstständigen Ausübung eines Handwerksberufs der Anlage A geschaffen.
o Eine Ausnahmebewilligung erhalten z. B. Personen, die die für die selbstständige Ausübung notwenigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, für die das Ablegen der Meisterprüfung jedoch eine unzumutbare Belastung darstellen würde.
o Auch Angehörige der EWG-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten.

* Selbstständig mit angestelltem Meister
Ein Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk kann auch dann gegründet oder übernommen werden, wenn die Inhaber des Betriebes selbst zwar keine Meisterprüfung abgelegt, aber einen Betriebsleiter mit Meisterbrief oder einer Ausnahmebewilligung eingestellt haben.


Selbstständig in einem zulassungsfreien Handwerk und handwerksähnlichen Gewerbe
In den Berufen der Anlagen B1 und B2 der HwO können sich Gesellinnen und Gesellen ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen.

Existenzgründung mit einfachen handwerklichen Tätigkeiten
Existenzgründer, die nur einfache handwerkliche Tätigkeiten anbieten, die nicht zum Kernbereich eines Handwerks gehören, können sich ebenfalls ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. Allerdings dürfen nicht mehrere einfache Tätigkeiten ausgeübt werden, so dass sie wiederum - insgesamt gesehen - einen wesentlichen Teil eines Handwerks ausmachen.
Ein Mädchen das viele Freunde hat, ist keine ***! Sie wartet nur nicht auf den richtigen... sie sucht IHN!

Kann es sein, dass Lüge gar nicht existiert
Und vielleicht nur die Wahrheit variiert?!

Kate

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10

Dienstag, 20. September 2005, 20:57

RE: Businessfrage KFZ-Werkstatt

so schnell hast du die antworten bekommen
Einmal sagt die Liebe zur Freundschaft:
„wofür gibt es dich, wenn es mich gibt?“

Da antwortet die Freundschaft:
„dafür, dass ich da ein Lächeln bringe,
wo du Schmerz hinter lässt!“

MrBuRNz

Meister

Beiträge: 2 722

Registrierungsdatum: 22. April 2004

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11

Dienstag, 20. September 2005, 22:54

Die Ausnahmebewilligung kenne ich. Da kann man wenn man schon dabei ist gleich eine Meisterprüfung ablegen. Ist fast das selbe ;)
Wer MrBuRNz© nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte oder gefälschte MrBuRNz© Beiträge in Umlauf bringt, anderen verschafft oder einem anderen überläßt, muss zur Strafe Golf 1 Diesel fahren