Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: HondaBoard.de .com .net .org .info das Hondaforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

HondaCruiser

Erleuchteter

  • »HondaCruiser« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 4 185

Registrierungsdatum: 26. Oktober 2003

Mein Auto: CRX EE8, Civic EE9 , Lexus LS, Mazda MPS

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 13. September 2006, 22:37

Gutachterkosten nach Unfall

Dass die Versicherung des Unfallverursachers für das Gutachten des Unfallgegners aufkommen muss ist ja klar.
Aber wie ist es wenn es zum Unfall kommt, beide Unfallgegner die Schuld nicht zugeben wollen und das ganze von den Änwelten ausgetragen werden soll.
Wer zahlt im Vorfeld das Gutachten.

Mann kann ja nicht mit der Instandsetzung so lange warten bis die Sache entschieden ist.


Weiss jemand bescheid?

Hong

Administrator

Beiträge: 13 681

Registrierungsdatum: 23. September 2003

Mein Auto: Honda :-)

  • Nachricht senden

2

Donnerstag, 14. September 2006, 07:56

gutachten muss zuerst vom einem selbst bezahlt werden, wenn der Fall unklar bzw. streitig ist.

nach Beendigung des Rechtsstreits wird der Anwalt die Gutachterkosten bei der gegenerischen Versicherung geltend machen.

Reparieren kannst du, aber wie gesagt, erst Gutachten erstellen lassen und auf jedenfall einen guten Rechtsanwalt konsultieren.

Gruss Hong

Beiträge: 1 658

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2003

Mein Auto: Civic Coupe EJ2

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 14. September 2006, 07:59

Hi,

das Gutachten musst Du entweder vorstrecken oder Du unterschreibst eine Abtrittserklärung. Dann rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab wenn der Fall entschieden ist. Das kommt allerdings ganz auf den Gutachter an. Ich zum Beispiel würde sowas bei der Dauer der heutigen Gerichtsverfahren nurnoch vom Kunden vorstrechen lassen.

Das Geld kannst Du Dir dann nach dem Verfahren von der gegnerischen Versicherung zurückholen.

Gruß Daniel

*verdammt da war einer schneller* :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schleudertrauma« (14. September 2006, 08:00)


HondaCruiser

Erleuchteter

  • »HondaCruiser« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 4 185

Registrierungsdatum: 26. Oktober 2003

Mein Auto: CRX EE8, Civic EE9 , Lexus LS, Mazda MPS

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 14. September 2006, 09:14

danke euch