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Dominik

Profi

  • »Dominik« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 725

Registrierungsdatum: 23. September 2003

Mein Auto: Zafira OPC

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1

Freitag, 8. September 2006, 21:12

Probleme beim eBay Verkauf

Hi :)

ich habe ein kleines Problem mit einem eBay Käufer und weiss im Moment nicht so recht wie ich mich verhalten soll.

Ich habe eine XBox mit Spielen und Zubehör verkauft, an einen Käufer der erst eine positive Bewertung hat (soweit ja kein Problem). Das Geld kam an und ich habe die XBox verschickt.

Einige Tage später kam dann eine E-Mail das die XBox kaputt sei und nicht funktionieren würde. Ich habe versucht beim hermes Versand etwas zu erfahren aber ohne Erfolg.

Jetzt will die Käuferin die XBox zurückgeben.
Manchmal legt sie schon einen recht forschen Ton an den Tag.

Mich macht es alles nur etwas stutzig, wer sagt mir das es überhaupt meine XBox ist die ich zurück bekomme ?

Naja, sie hat jetzt mit ihrem Anwalt gesprochen und der meinte ich muss die XBox in jedem Fall zurücknehmen, weil ich als Verkäufer dafür verantwortlich wäre, dass die Ware wie beschrieben bei mir ankommt.

Was meint ihr dazu ?

Bin für jeden Tipp dankbar :)

Viele Grüße ... Dominik


(¯`·.¸¸.- Stunden verfliegen ... Fliegen verstummen -.¸¸.·´¯)

JAPANPOWER

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2

Freitag, 8. September 2006, 21:18

hmm ist schwierig

man könnte annehmen das ihre eigene kaputt war und sie keine garantie mehr hatte und sich so eine funktionierende sich ergaunern wollte

wenn du deine registrierungsnummer noch irgendwo hast von der xbox kannst du aber eigentlich prüfen ob es deine ist oder sie dir ihre alte zugesendet hat

CRXMaus

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Mein Auto: Reden wir lieber nicht drüber.

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3

Freitag, 8. September 2006, 23:37

Ebay hat nen eigenes Board wo sich leute mit so streitfällen richtig gut auskennen, denke sowas solltest du mal aufsuchen, und wenn du eine Rechtsschutz hast, dann lass dich mal von einem Rechtsverdreher beraten wie du dich verhalten sollst.
Würde wenn ich mir sicher bin was intaktes verschickt zu haben mir sowas nicht unterjubeln lassen....
Wenn das Paket was sie bekommen hat beschädigt war, ist sie selbst schuld das sie das angenommen hat.
Das beste wäre wenn du markante Dinge an deiner XBox hattest, oder halt noch die Nummer hast, dann sag ihr gleich das du das nachprüfst, und gegebenenfalls rechtliche Schritte wegen Betruges einleitest....wenns jemand ist der sich um die Reperaturkosten winden mag, dann gibt er dann normal auf.
So würd ichs auf jedenfall probieren...aber das ist mal wieder typisch Ebay...

FIXI

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4

Freitag, 8. September 2006, 23:50

Hast du nicht geschrieben das es gebraucht ist, und du keine Garantie oder Gewährleistung gibst?
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert, Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß, warum.


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5

Samstag, 9. September 2006, 01:12

also meine meinung nach ! hast du rechtlich gar nichts zu befürchten dank dem neuen Gesetz für private ! du brauchst sie auch net zurück nehmen ! das sie als gebraucht verkauft wurde !(Da es sich hier um ein Privat Verkauf handelt, kann ich nach neuem EU Recht keine Garantie oder Gewährleistung auf den Artikel geben und werde ihn auch nicht zurücknehmen, ) das ist aus einer auktion ! muss man aber nicht rein schreiben !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gangster1412« (9. September 2006, 01:17)


MrBuRNz

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6

Samstag, 9. September 2006, 17:22

Als Privatverkäufer musste sie nicht zurücknehmen und auch keine Garantie anbieten. Genausogut kann die XBOX einwandfrei funktioniert haben und aufgrund von Bedienfehlern ihrerseits kaputtgegangen sein. Sie wird jedenfalls nicht beweisen können das du sie defekt abgeschickt hast.

Genau das würde ich dem Anwalt zurückschreiben.
Wer MrBuRNz© nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte oder gefälschte MrBuRNz© Beiträge in Umlauf bringt, anderen verschafft oder einem anderen überläßt, muss zur Strafe Golf 1 Diesel fahren